Nach derzeitigem Stand wird – nach zwischenzeitlicher Verschiebung – zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („eAU“) nun vollständig eingeführt. Arbeitgeber* bzw. Personalverantwortliche müssen sich auf die gesetzlichen Änderungen vorbereiten, da sie zu einem veränderten Umgang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („AU“) führen werden. Zudem sind die bestehenden vertraglichen und kollektivrechtlichen Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Weitere Informationen zur Einführung des eAU, mögliche Stolperfallen und Handlungshinweise lesen Sie hier.
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