Es sind gerade nicht die akademisch beleuchteten Spezialfälle, sondern die Alltagsprobleme, die den Praktiker vor eine ungeahnte Hürde stellen. So tritt immer wieder größte Unsicherheit bei der Begründung und/oder Fortsetzung befristeter Arbeitsverträge auf, obwohl deren Behandlung an sich zum tagtäglichen Rüstzeug des Unternehmers zählen sollte. Dies und die jüngeren Entscheidungen des BAG zum Schriftformerfordernis bei Befristungen sind Anlass genug, die konkreten Anforderungen an eine wirksame Befristung aufzubereiten und zusammenzufassen. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Malek zum Sachverhalt finden Sie hier.
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