Dienstreisen sind immer mehr Bestandteil der "normalen" Tätigkeitsanforderungen. Dabei stellt sich regemäßig die Frage, ob der ArbG Dienstreisen einseitig anordnen kann, wie Reisezeiten arbeitsrechtlich einzuordnen sind, und ob der ArbG die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehenden Reisezeiten vollständig vergüten muss. Vorliegend werden die arbeitszeitrechtlichen und vergütungsrechtlichen Aspekte von Reisezeiten erläutert. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Sachverhalt finden Sie hier.
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