In vielen Unternehmen werden zum Jahresende Sonderzahlungen, Gratifikationen etc. an die Mitarbeiter geleistet. Allerdings sind diese zumeist missverständlich und intransparent. So stellt sich oftmals die Frage, ob Sonderzahlungen gekürzt, einbehalten oder vom ArbN zurückverlangt werden können. Anhand der jüngsten Entscheidung des BAG zu Sonderzahlungen (28.3.07, 10 AZR 66/06, Abruf-Nr. 072386) werden die grundlegenden Anforderungen an arbeitsvertragliche Regelungen sowie die Möglichkeiten der Rückzahlung erläutert. Eine Musterformulierung zur Vertragsgestaltung soll helfen, Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Malek zum Sachverhalt finden Sie hier.
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