Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG trifft den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitnehmer bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit einen Entgeltfortzahlungsanspruch aufgrund neuer Erkrankung geltend, trifft ihn auch die Darlegungs- und Beweislast für das Ende der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit. Den Kommentar von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des LAG Niedersachsen vom 26.09.2018 finden Sie hier.
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