Am 08.10.2015 hat das Europäische Parlament die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) verabschiedet. Die PSD 2 soll die erste Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 1) ersetzen. Die Billigung durch den Rat steht noch aus. Mit Änderungen des Richtlinientextes ist jedoch nicht mehr zu rechnen.
Hintergrund – was ist die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD)?
Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Die Richtlinie sieht umfassende Vorschriften vor, die für alle Zahlungsdienstleistungen in der Europäischen Union gelten.
Die PSD 2
Die PSD 2 enthält im Vergleich zur PSD 1 weitreichende Änderungen. Hierzu zählen:
- Regulierung von Unternehmen, die bislang erlaubnisfrei „Zahlungsauslösedienste“ und/oder „Kontoinformationsdienste“ erbringen;
- Änderung von Ausnahmetatbeständen (z.B. der „Handelsvertreterausnahme“ und der Ausnahme für „begrenzte Netze“);
- Einführung von gesteigerten Sicherheitsanforderungen für die Auslösung und Verarbeitung elektronischer Zahlungen und den Schutz der Finanzdaten der Verbraucher (insbesondere Pflicht zur verstärkten Kundenauthentifizierung);
- Stärkung von Verbraucherrechten in zahlreichen Bereichen (z.B. Verringerung der Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge; Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts bei Lastschriften in Euro);
- Einführung eines „Surcharge“-Verbots.
Die durch die PSD 2 eingeführten Änderungen werden weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle und Prozesse der in der Payment-Branche und in deren Umfeld tätigen Dienstleister haben. Die PSD 2 muss bis voraussichtlich Ende 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Davor hat sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen.
Vergleichsversion
Wir haben eine Vergleichsversion erstellt, aus der in leicht nachvollziehbarer Weise die Änderungen des Richtlinientextes der PSD 2 gegenüber dem Richtlinientext der PSD 1 erkennbar sind. Die Vergleichsversion senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Zahlungsdiensterichtlinie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner:
Peter Frey
p.frey(at)aderhold-legal.de
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