Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während der er verpflichtet ist, dem Ruf des Arbeitgebers innerhalb kurzer Zeit zu folgen, ist Arbeitszeit. Vorliegend musste ein belgischer Feuerwehrmann innerhalb von acht Minuten am Einsatzort sein. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des Eropäischen Gerichtshofs vom 21.02.2018 finden Sie hier.
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