Ein Betriebsübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG kann auch dann vorliegen, wenn der übertragene Betrieb seine organisatorische Selbstständigkeit bei dem Betriebserwerber nicht bewahrt. Diese Auffassung vertritt der EuGH in seinem jüngsten Urteil zur Betriebsübergangsrichtlinie. RA Dirk Helge Laskawy schreibt zum Sachverhalt in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2009/281f.
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