Gerade erst hat das BAG angekündigt, dass es seine Rechtsprechung zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln als sog. Gleichstellungsabreden ändern will (Griese, AA 06, 95). Da platzt in die in Bewegung gekommene Diskussion die "Werhof"-Entscheidung des EuGH (9.3.06, C-499/04, Abruf-Nr. 062960). Hier wurde die Rechtsprechung des BAG zum Schicksal von Bezugnahmeklauseln bei einem Betriebsübergang zur Überprüfung durch den Gerichtshof gestellt. Der Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Malek zeigt anhand der EuGH-Entscheidung die sich daraus ergebenden praktischen Folgen auf. Hier können Sie diesen nachlesen.
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