Mit Urteil vom 20.1.09 beendete der EuGH die langjährige Rechtsprechung des BAG zur Befristung und Übertragung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (EuGH 20.1.09, C- 350/06, Abruf-Nr. 090312). Aufgrund einer Vorlage des LAG Düsseldorf und eines britischen Gerichts setzte sich der EuGH in den Verfahren "Schultz-Hoff" (C-350/06) und "Stringer u.a." (C-520/06) mit der Auslegung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auseinander, in der auch der bezahlte Mindesturlaubsanspruch festgelegt ist. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Rehfeld zum Urteil des EuGH finden Sie hier.
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