Das Thema Freistellung von der Arbeitspflicht ist gängige Regelungsmaterie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auf Grund des Beschlusses der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 5./6.7.05 zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Freistellungsvereinbarungen besteht nunmehr ein Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht (Kurandt, AA 06, 22). Der Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Malek zum Sachverhalt zeigt Gestaltungsmöglichkeiten zur Lösung des Konflikts auf. Den Beitrag finden Sie hier.
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