Die Entscheidung zeigt, dass feste Altersgrenzen, die allein an das Erreichen oder Vorliegen eines bestimmten Lebensalters anknüpfen und davon Ansprüche oder Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers abhängig machen, grundsätzlich einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung darstellen, wohingegen flexible Altersgrenzen durchaus gerechtfertigt sein könnten. Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy schreibt dazu in Arbeit und Recht (AuR) 2010/264f.
- Home
- Kanzlei
- Aktuelles
- Kompetenzen
- Arbeitsrecht
- Bank- und Finanzrecht
- Compliance
- Datenschutz
- Familienrecht
- Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handels- und Vertragsrecht
- Immobilien-, Bau- und Architektenrecht
- Informationstechnologie und Telekommunikation
- Insolvenzverwaltung
- Kartellrecht und Fusionskontrolle
- Mergers & Acquisitions
- Nachfolge, Vermögen
- Produkt- und Produzentenhaftung
- Prozesse, Schiedsverfahren, Mediation
- Sanierung, Restrukturierung
- Steuerrecht
- Anwälte
- Notare