Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
  Veröffentlichungen     Aufsätze & Anmerkungen  

Haftungsgefahren für Geschäftsführer trotz Ressortzuständigkeit

Die Geschäftsführung einer GmbH ist einem engen Haftungsregime unterworfen. Um die Verantwortung für den Geschäftsführer einzugrenzen, werden bei Gesellschaften, die über mehrere Geschäftsführer verfügen, häufig Ressortzuständigkeiten vereinbart. Aus rechtlicher Sicht führen vereinbarte Verantwortlichkeiten für einzelne Ressorts jedoch nicht zu einer vollständigen Enthaftung der übrigen Geschäftsführer. Unter welchen Voraussetzungen sich ein Geschäftsführer auf eine fehlende Zuständigkeit berufen kann und in welchen Bereichen eine solche Enthaftungen ausgeschlossen ist, lesen Sie in dem Artikel von Dr. Susanne Szameitat, Rechsanwältin und Partnerin bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Maximillian Michelsen, ebenfalls Rechtsanwalt bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

Der Artikel "Haftungsgefahren für Geschäftsführer trotz Ressortzuständigkeit" ist im kostenfreien E-Book "GmbH Geschäftsführung 2023" erschienen und ist hier zu finden.  

Autoren

Standort Berlin

Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Tel. +49 (0)30 88 720 - 647
Fax +49 (0)30 88 720 - 648

Standort Dortmund

Westfalentower
Westfalendamm 87
44141 Dortmund
Tel. +49 (0)231 42 777 - 100
Fax +49 (0)231 42 777 - 269

Standort Düsseldorf

Hafen
Speditionstraße 23
40221 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 447 33 - 0
Fax +49 (0)211 447 33 - 307

Standort Frankfurt/Main

Westend-Süd
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 240030 - 000
Fax +49 (0)69 240030 - 400

Standort Köln

KölnTurm
Im Mediapark 8
50670 Köln
Tel. +49 (0) 221 933 12 - 0
Fax +49 (0) 221 933 12 - 190

Standort Leipzig

Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Tel. +49 (0)341 44 924 - 0
Fax +49 (0)341 44 924 - 100

© Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH