Erneut offenbaren sich die Tücken des Befristungsrechts. Gerade öffentliche Arbeitgeber stolpern immer wieder über die formalen Anforderungen an die Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder verstricken sich in ihren Heilungsversuchen. Das Urteil zeigt auf, wie es richtig geht. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Juliane Martin zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.2017 finden Sie hier.
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