Grundsätzlich muss der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unverzüglich eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. In Zukunft sollen sich viele Arbeitnehmer den Gang in eine Arztpraxis sparen, wenn sie sich krankschreiben lassen wollen.
Ärzte dürfen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer künftig unter bestimmten Bedingungen per Videosprechstunde krankschreiben. Eine entsprechende Anpassung der bundesweit geltenden Regeln hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach eigenen Angaben beschlossen.
Welche Voraussetzungen der Arbeitnehmer dafür erfüllen muss, lesen Sie hier.