In der Praxis kommt es oft zu Streitigkeiten, wenn der ArbG vom ArbN die Herausgabe eines bisher auch privat genutzten Dienstwagens verlangt. Häufig wird der ArbN nach Ausspruch einer Kündigung, während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses (zum Beispiel in der Elternzeit) oder gelegentlich auch im Lauf eines unbeanstandeten Arbeitsverhältnisses zur Rückgabe "seines" Dienstwagens aufgefordert. "Arbeitsrecht aktiv" erläutert die aktuelle Rechtslage aus dem Jahr 2010 zum Entzug eines auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Rehfeld zum Sachverhalt finden Sie hier.
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