Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) muss der deutsche Gesetzgeber u.a. auch das Nachweisgesetz (NachwG) ändern, in dem verankert ist, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber nachkommen muss. Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 Neuerungen im Nachweisgesetz verabschiedet, die bereits am 1. August 2022 in Kraft treten. Damit verliert das Nachweisgesetz sein Schattendasein. Für Bestands-Arbeitsverhältnisse gilt dies nur, wenn der Arbeitnehmer seine entsprechende Dokumentation verlangt. Alles Weitere zu den neuen Gesetzen erfahren Sie hier.
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