Erneut hat der EuGH - dieses Mal aufgrund einer Vorlage des LAG Düsseldorf - mit seinem Urteil vom 12.2.09 ("Klarenberg", C-466/07, Abruf-Nr. 091023) in die nationale Rechtsprechung zum Betriebsübergang eingegriffen. Angesichts dessen wird das BAG seine Rechtsprechung in den Eingliederungsfällen anpassen müssen, insbesondere wird es seine bisherige Rechtsprechung zur "identitätszerstörenden Eingliederung" so nicht fortführen können. Der Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Sachverhalt setzt sich mit der Entscheidung des EuGH auseinander und gibt einen Ausblick auf ihre möglichen praktischen Folgen. Hier können Sie diesen nachlesen.
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