Diese Entscheidung verdeutlicht, dass dem Nachweisgesetz eine entscheidende Bedeutung für die Arbeitsvertragsparteien zukommt, falls beide Seiten sich nicht der Gefahr von Rechtsnachteilen bzw. Rechtsverlusten aussetzen wollen. Zu Recht tritt der 5. Senat erneut Stimmen des Schrifttums entgegen, die einen allgemein gehaltenen Hinweis auf einen anwendbaren Tarifvertrag nicht ausreichen lassen. Diese Auffassung des BAG steht im Einklang mit dem Schutzzweck des Nachweisgesetzes. Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy schreibt dazu in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2004/129f.
- Home
- Kanzlei
- Aktuelles
- Kompetenzen
- Arbeitsrecht
- Bank- und Finanzrecht
- Compliance
- Datenschutz
- Familienrecht
- Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handels- und Vertragsrecht
- Immobilien-, Bau- und Architektenrecht
- Informationstechnologie und Telekommunikation
- Insolvenzverwaltung
- Kartellrecht und Fusionskontrolle
- Mergers & Acquisitions
- Nachfolge, Vermögen
- Produkt- und Produzentenhaftung
- Prozesse, Schiedsverfahren, Mediation
- Sanierung, Restrukturierung
- Steuerrecht
- Anwälte
- Notare