Nach langen internen Beratungen hat der Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV) seine Vorschläge zur Vereinfachung des Unterhaltsrechts Ende Juni der Öffentlichkeit auf dem Deutschen Anwaltstag in Stuttgart unter dem Titel „Quo vadis Ehegattenunterhalt?“ vorgestellt. Auf das Podium geladen waren Dr. Isabell Götz, Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags und Vorsitzende Richterin am OLG München, Prof. (em.) Dr. Dieter Schwab (Uni Regensburg) sowie – als einziger Anwalt – Prof. Dr. Winfried Born, Mitglied der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Dortmund.
Der Andrang zu dieser Veranstaltung war so groß, dass ein neuer Saal gesucht werden musste; trotz dieser Maßnahme konnten nicht alle Zuhörer einen Platz finden. Die Vorschläge wurden von den Teilnehmern der Veranstaltung mit großem Interesse aufgenommen. Im Rahmen der intensiven und angeregten Diskussion nutzte Prof. Dr. Born die Gelegenheit, die Thematik sowohl aus seiner Sicht als Praktiker (Fachanwalt für Familienrecht) als auch in dogmatischer Hinsicht (Lehrauftrag an der Universität Bochum) zu schildern.
Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird von der Fachöffentlichkeit mit Spannung erwartet.