Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung kann der Anspruch auf eine Sonderzahlung mit Mischcharakter vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses im Bezugszeitraum abhängig gemacht werden. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 29.01.2020 finden Sie hier.
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