Seit der Entscheidung des 5. Senats des BAG aus dem Jahr 2012 soll der Arbeitnehmer an eine Arbeitgeberanweisung so lange vorläufig gebunden sein, bis deren Unverbindlichkeit rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Es sei denn, die Anweisung ist schon aus anderen Gründen unwirksam. Der 10. Senat beabsichtigt nun, die berechtigterweise in die Kritik geratene Rechtsprechung zu ändern. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.06.2017 finden Sie hier.
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