Entspannen kann man auch zuhause!
Seit der Corona-Pandemie rückt eine Fragestellung immer wieder in den Vordergrund: Muss der Arbeitnehmer seinen geplanten und genehmigten Urlaub selbst dann nehmen, wenn die Reise platzt und er diesen z.B. aufgrund der Corona-Pandemie nur zuhause verbringen könnte?
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sagt in seiner Entscheidung vom 30. April 2020: Ja!
Wurde der Urlaub bereits vom Dienstherrn genehmigt, so muss er auch genommen werden. Die Corona-Pandemie und deshalb verhängte Beschränkungen sind kein ausreichend wichtiger Grund, der ein Hinausschieben des Urlaubs rechtfertigt. Den gesamten Artikel mit dem Sachverhalt, Informationen zur Entscheidung und einigen Hinweisen finden Sie hier.