Das BAG hatte erneut die Gelegenheit, über den von einer Erbin eines verstorbenen Arbeitnehmers geltend gemachten Urlaubsabgeltungsanspruch zu entscheiden. Angesichts der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des EuGH zu dieser Rechtsfrage nahm es dies konsequenterweise zum Anlass, seine Rechtsprechung zu ändern. Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.01.2019 finden Sie hier.
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