Ein kaum bekannter Anspruch der Halbwaisen gegen die Witwen
Wenn ein Elternteil verstirbt und den verwitweten Ehepartner mit einem minderjährigen Kind - oder gar mehreren - hinterlässt, muss dieser das Leben für sich und das Kind oft von Grund auf neu organisieren. Nur selten denkt der überlebende Elternteil daran, das Vermögen zu erfassen, dass der verstorbene Elternteil (auch) dem Kind hinterlassen hat. Während aber nach und nach die Zeit die Wunden heilt, die der Verlust des verstorbenen Ehepartners und Elternteils gerissen hat, verjährt der Anspruch des halbwaisen Kindes gegen den verwitweten Elternteil noch lange nicht.
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