Anrechenbarkeit von anteilig gezahltem Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn
Die Arbeitsgerichte Herne und Brandenburg haben entschieden, dass monatlich anteilig ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohnanspruch nach dem Mindestlohngesetz angerechnet werden darf (ArbG Herne, Urteil vom 7.7.2015 - 3 Ca 684/15; ArbG Brandenburg, Urteil vom 19. 8. 2015 - 3 Ca 260/15). Der Beitrag erläutert die Entscheidungen und nimmt dazu mit Blick auf die Praxis Stellung.
Den Sachverhalt und alles Wichtige erfahren Sie hier von Golo Busch und Dorothee Cordes.