„Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden.“ Dieses Zitat von Konrad Adenauer könnte einem bei der Lektüre dieser BAG-Entscheidung einfallen. Das BAG gibt seine bisherige Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot auf. Und darauf vertrauen durfte man auch nicht!
Den Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Peggy Lomb zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.01.2019 finden Sie hier.
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