Trennungen und Scheidungen kommen "in den besten Familien" vor, ihre Folgen sind daher auch bei Selbstständigen oder in Familienunternehmen ein Thema. Aber längst nicht alle dort Tätigen sind so vorsichtig, die Trennungs- und Scheidungsfolgen durch Ehevertrag zu regeln; dann kommt es häufig zu Auseinandersetzungen. Im Familienrecht wird der Ehegattenunterhalt in der Mehrzahl der Fälle nach einer Quote der Einkommensdifferenz berechnet, der Kindesunterhalt auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle. Bei "besseren" Lebensverhältnissen sind dagegen in beiden Bereichen konkrete Feststellungen notwendig. In der Rechtsprechung spiegelt sich das Spannungsverhältnis zwischen der Berücksichtigung individueller Verhältnisse einerseits und objektiven Gesichtspunkten andererseits wieder. Die daraus resultierenden Probleme werden in diesem Kapitel untersucht.
In: Streit und Streitvermeidung im Familienunternehmen (2021). Festschrift für Lutz Aderhold zum 70. Geburtstag. Hrsg: H. Fr.v. Erffa / G. Lehleiter / T. Prigge. Köln. Verlag Dr. Otto Schmidt KG. S. 17-46