LinkedIn, Xing und Co.: Der erste Schritt zur Karriere beginnt heute zumeist online. Karrierenetzwerke sind hier oft das Sprungbrett. Die einen nutzen sie, um ihre Lebensläufe und besonderen Fähigkeiten zu präsentieren, die anderen zum Anwerben von zukünftigen Mitarbeitern.
Wenn der Job dann erst einmal gefunden ist bzw. der Wechsel von einem Arbeitgeber zum nächsten vollzogen wurde, flaut das Interesse oftmals ab. Das Mitarbeiterprofil wird "eingefroren", ein notwendiges Update unterlassen. Gerade Ex-Arbeitgeber reagieren verärgert, wenn der Mitarbeiter zwar (endlich) weg ist, die virtuelle Zugehörigkeit zum Unternehmen jedoch immer wieder die Erinnerung an ihn aufleben lässt. Was kann man also tun? Wie rechtlich korrekte Art und Weise ist in solchen Situationen zu reagieren, lesen Sie hier.