Die Regierungsfraktionen der SPD und Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben am 28.10.2014 beschlossen, die Grunderwerbsteuer in dem Bundesland bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2015 anzuheben. Ab dem kommenden Jahr beträgt die Steuer auf den Erwerb von Immobilien in Nordrhein-Westfalen demnach 6,5 %. Das entspricht einer Anhebung um 1,5 Prozentpunkte gegenüber dem aktuellen Wert, der erst seit 2011 gilt.
Wer daher den Erwerb von Grundbesitz beabsichtigt, sollte den Termin des Inkrafttretens des Gesetzes im Auge behalten und versuchen, den für die Grunderwerbsteuer maßgeblichen Erwerbsvorgang vor dem Stichtag umzusetzen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem sich die Parteien fest zur Übertragung des Grundstücks verpflichtet haben, also im Regelfall der Abschluss des Kaufvertrages vor dem Notar.
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