Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Bescheinigung nach § 270d InsO

Der Gesetzgeber hat den § 270d InsO mit dem Titel „Vorbereitung einer Sanierung“ überschrieben. Mit diesem sogenannten Schutzschirmverfahren soll eine dann noch mögliche Sanierung in der Insolvenz rechtzeitig eingeleitet werden. Aderhold legt hier den Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S9) zugrunde, um die Chancen des Schutzverfahrens nutzen zu können. Zeitnah und rechtssicher ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldnerunternehmens auszuschließen und eine Sanierungsaussicht überschlägig, aber verlässlich zu beurteilen. Hier ist Routine und Erfahrung entscheidend. Das Team von Aderhold hat bereits zahlreiche Bescheinigungen erstellt, die immer zur Eröffnung des Schutzschirmverfahrens geführt haben.

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