Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer stellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie die Wechselwirkung zwischen dem Steuer- und dem Insolvenzrecht die Beteiligten in Insolvenzverfahren vor Herausforderungen. Dies führt dazu, dass professionelle Gläubiger in Insolvenzverfahren Sicherheit für die eigenen steuerrechtlichen Risiken aus ihrem Engagement erwarten, die zu einer erheblichen Belastung der Liquidität führt, wenn sie am dringendsten benötigt wird. Auch können Fehler bei der Bearbeitung von vermeintlichen Standgeschäftsvorfällen, wie die Abrechnung von Sicherheitenerlösen mit Gläubigern, schnell zu einer Schädigung der Masse führen. Daher ist eine angemessene Beratung bei der Abwicklung steuerrechtlicher Fragestellungen unerlässlich, um wesentliche Schädigungen der Insolvenzmasse zu vermeiden.
Aderhold unterstützt bei der routinierten Bearbeitung sämtlicher steuerrechtlicher Aspekte im Insolvenzverfahren in enger Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt. Bei konkreten insolvenzsteuerrechtlichen Sonderfragen enthaftet Aderhold den Insolvenzverwalter oder die eigenverwaltende Geschäftsführung durch die Erstellung eines steuerrechtlichen Gutachtens.